Grundsteuererklärung
Durch die Reform der Grundsteuer werden Eigentümer von Ein- und Mehrfamilienhäusern, Eigentumswohnungen sowie anderem Grundbesitz verpflichtet, eine Feststellungserklärung zur Neubewertung elektronisch einzureichen. Und das bis zum 31.10.2022.
Lassen Sie uns jetzt darüber sprechen.
Wir unterstützen Sie bei der Erstellung Ihrer Grundsteuererklärung und begleiten den Prozess von der elektronischen Übertragung an das Finanzamt bis hin zur Neufestsetzung Ihrer Grundsteuer und Bescheidprüfung.
Zunächst übermitteln Sie uns die notwendigen Unterlagen zu Ihrem Grundstück. Fehlende Dokumente und Informationen werden nach Möglichkeit automatisiert von uns abgerufen.
Wir bereiten die Erklärung für Sie vor. Dafür haben wir als Digitale Kanzlei professionelle Software. Im Anschluss erfolgt ein Austausch zwischen Ihnen und Kanzlei, an dessen Ende Ihre Freigabe der Erklärung steht. Wir übermitteln die Erklärung an das zuständige Finanzamt und prüfen im Anschluss den ergehenden Bescheid.