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Steuerkanzlei

Christina Balland

Dipl.-Kauffrau (FH)

Steuerberaterin

 

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Grundsteuerreform

Ihre Handlungsalternativen - Jetzt sind Sie am Zug

Sie besitzen eine Immobilie? Wenn ja, dann lesen Sie bitte weiter.

Hintergrund                                                                           

 

Das Bundesverfassungsgericht hat im April 2018 festgestellt, dass die jetzige Grundsteuer verfassungswidrig ist, weil sie gegen das Gleichheitsprinzip des Grundgesetzes (Art. 3 Abs. 1) verstößt. Dadurch war der Gesetzgeber verpflichtet, bis zum 31. Dezember 2019 eine Neuregelung zu schaffen, die am 8. November im Bundesrat verabschiedet wurde. In 2022 wird es eine flächendeckende Neubewertung aller Grundstücke (hierzu zählen auch Eigentumswohnungen) für die Festsetzung der Grundsteuer geben. Von der Grundsteuerreform werden ca. 36 Mio. wirtschaftliche Einheiten (bebaute und unbebaute Grundstücke sowie Betriebe der Land- und Forstwirtschaft) in ganz Deutschland betroffen sein.

 

Handlungsaufruf                                                                  

Als Immobilienbesitzer/in haben Sie im Sommer Handlungsbedarf. Sie sind verpflichtet eine Grundsteuererklärung abzugeben, damit ab 2025 die Grundsteuer neu festgesetzt werden kann. Und das in Berlin und Brandenburg ohne persönliche Aufforderung. Das Bundesministerium der Finanzen hat im Rahmen einer öffentlichen Bekanntmachung vom 30.03.2022 im Bundessteuerblatt Steuerpflichtige zur Abgabe einer Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts aufgefordert. Warum Sie als Steuerpflichtige/r 4 Monate Zeit haben für die Abgabe und das Finanzamt mehr als 2 Jahre für die Umsetzung, lassen wir jetzt einfach unkommentiert. 

Fakt ist, Sie müssen etwas tun! Die Abgabefrist läuft vom 1. Juli bis 31. Oktober 2022.

Aufgrund der hohen Komplexität und der Kurzfristigkeit empfehlen wir dringend, frühzeitig zu handeln. Die Erklärung ist ausschließlich digital abzugeben. 

Sie sollten jetzt entscheiden, welchen Weg zu Ihrer Grundsteuererklärung Sie wählen:

1. Die Do-It-Yourself Variante

Sie ermitteln Ihre Werte und erfassen Sie direkt im Elster-Portal der Finanzverwaltung. In diesem Fall brauchen Sie ein Benutzerkonto, das Sie hier anlegen, falls noch nicht vorhanden https://www.elster.de/eportal/start. Diese Variante ist gratis für Sie.

Unser Tipp: Stellen Sie den Antrag frühzeitig. Die Einrichtung dauert bis zu 14 Tage.

2. Wir übernehmen die Abgabe der Grundsteuererklärung für Sie und

  • helfen Ihnen, Ärger und Zeit zu sparen
  • unterstützen Sie bei der Ermittlung der notwendigen Daten
  • stellen sicher, dass nach Vorlage aller Daten Ihre Grundsteuererklärung fristgerecht eingereicht wird
  • stellen die Vertraulichkeit Ihrer Daten sicher
  • prüfen den Bescheid des Finanzamtes

Sie möchten die komplexe Feststellungserklärung des neuen Grundsteuerwertes durch uns als spezialisierte Kanzlei erstellen lassen? Gute Wahl!

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