Unser Leistungsspektrum
Steuerberatung
Rechnungswesen
Das Rechnungswesen erschöpft sich nicht in der Erfüllung gesetzlicher Buchführungspflichten, es ist zudem ein wesentliches Element der operativen Unternehmenssteuerung. Wir übernehmen daher nicht nur Ihre Finanz- und Lohnbuchhaltung, sondern unterstützen Sie mit unserem Fachwissen sowohl bei der lückenlosen Aufzeichnung aller Geschäftvorgänge als auch der Entwicklung von Auswertungen. So erhalten Sie eine aussagefähige Grundlage für Ihre betrieblichen Entscheidungsprozesse:
- Laufende Finanz- und Lohnbuchführung
- Erstellung von Umsatzsteuer-, Lohnsteuer- und Sozialversicherungsanmeldungen
- Jahresabschlusserstellung und Gewinnermittlung gem. § 4 Abs. 3 EStG
- Einrichtung und Optimierung der unternehmensinternen Buchhaltung
Gern erstellen wir in Ihrem Auftrag Ihre
- Einkommensteuererklärung
- Körperschaftsteuererklärung
- Gewerbesteuererklärung
- Umsatzsteuerjahreserklärung
- Kapitalertragsteuererklärung
- Erbschaftsteuererklärung
- Schenkungsteuererklärung
- Grundsteuererklärung
... und unterstützen Sie bei Anträgen auf
-
Anpassung Ihrer Einkommen-, Körperschaft- oder Gewerbesteuervorauszahlungen
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Fristverlängerung zur Abgabe von Steuererklärungen
-
Stundung oder Erlass von Steuerschulden
Wir vertreten Sie gegenüber Finanzbehörden, u.a. durch
- die Prüfung von Steuerbescheiden
- die Unterstützung im außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren
- die Teilnahme an Betriebsprüfungen
- Besprechungen mit Behörden oder Dritten in abgaberechtlichen Dingen
Sonstige steuerliche Hilfeleistungen
Uns ist die ganzheitliche steuerliche Betreuung steuerpflichtiger Personen wichtig. Wir bieten Ihnen daher für den privaten wie für den unternehmerischen Bereich ganzheitliche Hilfestellung bei
- der Unternehmensgründung
- der Rechtsformwahl
- dem Generationsübergang
- der steuerlichen Beratung bei Schenkungen und privater wie betrieblicher Vermögensübertragung