Gesetzliche Änderung bei Überweisungen: Abgleich des Empfängernamens mit IBAN (Verification of Payee)
Worum geht es?
Banken sind zukünftig dazu verpflichtet, vor der Freigabe einer SEPA-Überweisung den Namen des Zahlungsempfängers mit der IBAN abzugleichen. Diese sogenannte „Verification of Payee“ (VoP) ist Bestandteil einer neuen EU-Verordnung und wird ab dem 9. Oktober 2025 wirksam.
Die Prüfung des Empfängers soll zu mehr Schutz vor Betrug und weniger Risiko im Euro-Zahlungsverkehrsraum führen.
Wer ist davon betroffen?
Von der neuen EU-Verordnung betroffen sind alle Unternehmen sowie alle Privatpersonen und damit auch Sie und Ihre Mandanten.
Sobald Sie SEPA-Überweisungen senden, sind Sie direktvon VoP betroffen – unabhängig davon, mit welchem Übermittlungsverfahren oder Programm Sie arbeiten und ob Sie Fremdsoftware oder DATEV-Software einsetzen.
Zudem ist VoP für Sie als Empfänger einer Zahlung mittelbar relevant, da Ihre Schuldner Ihren korrekten Empfängernamen kennen und verwenden müssen.
Wie läuft VoP in der Praxis ab?
Die Bank führt die Empfängerüberprüfung nach dem Einreichen einer Zahlung aus. Das passiert innerhalb weniger Sekunden. Basierend auf dieser Prüfung entscheidet der Zahlende für jede eingereichte Zahlung, ob er die Zahlung freigibt oder storniert.
Was müssen Sie tun?
Stellen Sie sicher, dass Sie bei SEPA-Überweisungen die korrekten Namen (Kontoinhabername) verwenden.
Prüfen Sie schon jetzt, ob Sie die korrekten Namen in Ihren Stammdaten hinterlegt haben:
■ Prüfung und Pflege von Lieferanten-Stammdaten: Die Namen Ihrer Zahlungsempfänger müssen identisch mit deren Kontoinhabernamen sein.
■Prüfung Ihres eigenen Unternehmensnamens bei der Rechnungsstellung: Idealerweise entspricht Ihr Kontoinhabername dem Unternehmensnamen. Das gilt für alle Ihre Konten, auch bei verschiedenen Banken.
Tipps:
- Ergänzen Sie Ihre Rechnungsvorlage um einen Hinweis, welchen exakten Empfängernamen Ihre Kunden bei Überweisungen verwenden sollen.
- Wenn Ihr offizieller Firmenname nicht Ihrer gängigen Firmenbezeichnung entspricht, dann hinterlegen Sie einen „Handelsnamen“ bei Ihrer Bank.
Was passiert mit Überweisungen, bei denen Name und IBAN nicht übereinstimmen?
Die Bank haftet für die Richtigkeit der Empfängerüberprüfung und die daraus resultierenden Konsequenzen im Betrugsfall.
Werden Überweisungen von Ihnen freigegeben, obwohl Empfängername und IBAN nicht übereinstimmen, so haften generell Sie.
E-Rechnung¹
E-Rechnung: Ab 2025 Pflicht für Unternehmen
Ab 2025 wird die elektronische Rechnung (E-Rechnung) in Deutschland für Unternehmen verpflichtend. Dies bedeutet, dass alle Rechnungen zwischen Unternehmen (B2B) in einem strukturierten, digitalen Format übermittelt werden müssen. Ziel ist es, den Rechnungsprozess zu digitalisieren, Fehler zu reduzieren und Steuerbetrug zu bekämpfen.
Wichtige Punkte:
- Format: Die E-Rechnung muss ein bestimmtes Format wie ZUGFeRD oder XRechnung nutzen.
- Übertragung: Die Übermittlung erfolgt über ein zentrales System, das die Finanzbehörden einbindet.
- Vorteile: Schnellere Bearbeitung, weniger Papieraufwand und höhere Transparenz.
Was ist zu tun?
- Prüfen Sie, ob Ihre Buchhaltungssoftware die E-Rechnung unterstützt.
- Schulen Sie Ihre Mitarbeiter/-innen rechtzeitig.
- Passen Sie interne Prozesse an, um reibungslose Abläufe zu gewährleisten.
Bei Fragen oder Unterstützung helfen wir Ihnen gerne weiter! Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung.
Pendelordner? Nein Danke!¹
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Kassenführung - Kassendaten einfach und sicher archivieren¹
¹ Diese Informationen sind lediglich für die generelle, unverbindliche Information bestimmt. Die Inhalte können und sollen eine eingehende individuelle Beratung nicht ersetzen. Daher wird für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität aller Angaben keine Gewähr übernommen.
